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   VG Koblenz, 09.11.2009 - 4 K 417/09.KO   

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https://dejure.org/2009,29836
VG Koblenz, 09.11.2009 - 4 K 417/09.KO (https://dejure.org/2009,29836)
VG Koblenz, Entscheidung vom 09.11.2009 - 4 K 417/09.KO (https://dejure.org/2009,29836)
VG Koblenz, Entscheidung vom 09. November 2009 - 4 K 417/09.KO (https://dejure.org/2009,29836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis des Inhabers einer Hühnerfarm gegen eine Aufstiegserlaubnis zum Betrieb von Flugmodellen; Beeinträchtigung der Legehennen einer Hühnerfarm durch den von Flugmodellen ausgehenden Lärm und visuellen Effekte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1997 - 10 S 3382/96

    Kein Drittschutz über TierSchG § 16a; zum Anspruch auf tierschutzbehördliches

    Auszug aus VG Koblenz, 09.11.2009 - 4 K 417/09
    Ein individueller Abwehranspruch ergibt sich aus dem Tierschutzgesetz nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. März 1997 - 10 S 3382/96 - NJW 1997, 1798).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VG Koblenz, 09.11.2009 - 4 K 417/09
    Im Rahmen der hier vorliegenden Drittanfechtung, kommt es darauf an, ob sich die Klägerin auf eine öffentlich-rechtliche Norm stützen kann, die nach dem in ihr enthaltenen Entscheidungsprogramm auch sie als Dritte schützt (stRspr, vgl. nur BVerwG vom 10. Oktober 2002, BVerwGE 117, 93 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.06.2007 - 8 ZB 06.2691
    Auszug aus VG Koblenz, 09.11.2009 - 4 K 417/09
    Die genannten Grundsätze zu § 16 LuftVO sind zwar keine Rechtsvorschrift (vgl. zu den Vorgängergrundsätzen, VGH München, Beschluss vom 11. Juni 2007 - 8 ZB 06.2691) und dürften mangels Zustimmung des Bundesrates - eine solche ist aus der Veröffentlichung nicht ersichtlich und auch der Beklagten-Vertreterin nicht bekannt - als etwaige Verwaltungsvorschrift ebenfalls keine unmittelbare Geltung beanspruchen (ein rheinland-pfälzischer Anwendungserlass war der Beklagten-Vertreterin ebenso wenig bekannt).
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